Auf Landesebene wurden zahlreiche Soforthilfeprogramme aufgelegt. Agenturen, die sich unmittelbar durch die Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, werden auf verschiedenen Wegen unterstützt: mit einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschüssen, Förderkrediten, Beteiligungskapital, Darlehen und Express-Bürgschaften. Die Soforthilfen des Bundes lassen die Agenturen mit 10 bis 249 Mitarbeitern in weiten Teilen außen vor. Deshalb sind die Zuschüsse in vielen Bundesländern besonders interessant, da sie auch von Agenturen mit bis zu 50 und teilweise 100 Mitarbeitern genutzt werden können. Die Staatshilfen nach Bundesländern sortiert finden Sie hier.
Informationspaket der Arbeitsagentur für Unternehmen:
Zu den Corona-Soforthilfen für Betriebe bis 50 Beschäftigte von Bund und Land Hessen, zu den steuerlichen Erleichterungen durch Stundung von Steuerzahlungen, Senkung von Vorauszahlungen und Verbesserungen im Bereich der Vollstreckung und zum Kurzarbeitergeld und den erleichterten Anspruchsvoraussetzungen, der Berechnung der Leistung und den Umgang mit den Sozialversicherungsbeiträgen. Die Informationen, die sich zum Teil auf Hessen beziehen, finden Sie hier:
PDF Download Ausfüllhilfe zum Antrag für Soforthilfen
PDF Download Richtlinie Soforthilfe Corona Hessen
FAQ Anleitung Dokumente Scanning - Corona-Soforthilfe Hessen Antrag
FAQ zum Thema Steuern - ergänzende Antragshilfe
Da die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung bisher vor allem Kleinst- und Großunternehmen berücksichtigen, hat der GWA Minister Peter Altmaier in einem offenen Brief gebeten, die Hilfspakete auch für mittelständische Agenturen zu öffnen.
Übersicht der Fördermaßnahmen der Bundesländer zur Corona-Pandemie von der Initiative Kreativwirtschaft im Wirtschaftsministerium:
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