25.11.2020
25. November 2020, 15 - 16 Uhr
Am 1. März 2020 trat das Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Kraft. Es soll die Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten erleichtern und es Unternehmen in Deutschland ermöglichen, schneller qualifiziertes Personal aus dem Ausland einzustellen. Doch wie genau kann das Matching erfolgen? Welche Wege können Unternehmen gehen und welche Unterstützungsstrukturen braucht es?
Claudia von Gersdorff, Rechtsanwältin und Partnerin der Anwaltskanzlei Winterstein, stellt die gesetzlichen Neuerungen vor und zeigt mit einigen Fällen aus der Praxis, welche Möglichkeiten zur Rekrutierung von Mitarbeitern das neue Gesetz bietet und vor welchen Herausforderungen Unternehmer stehen.
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