Hinweisgeberschutzgesetz
Online-Seminar
In dieser Veranstaltung informieren wir über das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG).
Für Arbeitgeber, die in der Regel 50 bis 259 Mitarbeitende beschäftigen, gilt demnach ab dem 17. Dezember 2023 die Pflicht zur Einrichtung einer internen Meldestelle.
Diese Meldestelle kann ausgelagert werden und externe Experten mit der Einrichtung eines gesetzeskonformen Hinweisgebersystems beauftragen.
Unser Kooperationspartner AGOR legal hat ein entsprechendes Hinweisgebersystem entwickelt, das wir euch gerne vorstellen möchten.
Rechtsanwältin Justyna Rulewicz (AGOR legal) erläutert im Rahmen der kostenlosen Info-Veranstaltung:
> welche gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf die interne Meldestelle zu beachten sind und
> welche Vorteile das Hinweisgebersystem von AGOR legal bietet
GWA-Mitgliedsagenturen erhalten ein spezielles Angebot unseres Kooperationspartners mit vergünstigten Konditionen.
Termin:
3. November | 11:00- 12:00 Uhr | online

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Ansprechpartnerin
Julia-Friederike
Zellerhoff
Justiziarin