Private Arbeitgeber können Haushaltshilfen in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis einstellen und einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Mit dem so genannten Haushaltsscheck-Formular können diese Minijobs einfach und unkompliziert angemeldet werden. Die Minijob-Zentrale kümmert sich dann um alle weiteren Verwaltungsaufgaben, das heißt, die Berechnung, den Einzug und die Verteilung der Abgaben von Sozial-, Renten- und Pflegeversicherung sowie die Meldung zur Unfallversicherung.


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Auszeichnung: Finalist
Jahr: 2010
Produkt: Minijob-Zentrale
Kunde: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See
Marke: Deutsche Rentenversicherung
Branche: Öffentliche Auftraggeber und Institutionen
Agentur: fischerAppelt
Kategorie: Institutionen und Unternehmen

Ansprech partnerin
Paula Engel
Projektmanagment
Effie Germany
Telefon: 0172-9907231
Mail: [email protected]